Vortrag:
Was tun bei Insolvenz des Arbeitgebers?
Samstag 10. April 2021
17 Uhr in der Kanzlei Schmarsli, Bulić, Teufel
Referent:
Peter Schmarsli
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Eintritt frei !!!
! Bitte bis spätestens 3.April 2021 voranmelden
Vortrag:
"Arbeitsrecht frisch vom BAG IV"
Aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Individualarbeitsrecht aus 2019 und 2020
(Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts)
Eine Veranstaltung des Rottenburger Arbeitsrechtforums
Samstag, 29.05.2021
17 Uhr in der Kanzlei Schmarsli, Bulić, Teufel
Referent:
Peter Schmarsli
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Eintritt frei !!!
! Bitte bis spätestens 15. Mai 2021 voranmelden
Seminar:
"SommerSEMINAR Betriebsratsarbeit"
Der Kündigungsschutzprozeß aus Sicht des Betriebsrates
Eine Veranstalung des Rottenburger Arbeitsrechtsforums
-Tagesseminar-
im August 2021 im Hotel
"Württemberger Hof" Rottenburg
genauer Termin wird noch bekanntgegeben
Aus dem Seminarprogramm:
Referent:
Peter Schmarsli
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Eintritt frei !!!
Für die Erstberatung eines Arbeitnehmers im Arbeitsrecht berechnen wir ausnahmslos einen Preis von pauschal 59,00 Euro incl. Umsatzsteuer. Wir wollen damit eine kostengünstige Möglichkeit der Prüfung arbeitgeberseitiger Maßnahmen auf ihre Rechtmässigkeit, insbesondere von Kündigungen gewährleisten.
Wir berechnen sonst im Regelfall die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Wenn zulässig und für den Mandanten günstiger, berechnen wir außergerichtliche Beratung nach Stundensätzen. Unser Stundensatz für aussergerichtliche Beratung beträgt in diesem Falle € 190,00 zzgl. Umsatzsteuer.
Bevor Kosten entstehen beraten wir immer unaufgefordert über alle Kosten, die im konkreten Fall anfallen können. Wir beraten gern vorab telefonisch über die Rechtsanwaltsgebühren.
Nach den Kosten zu fragen kostet nie etwas !
Eine Erstberatung kostet nie mehr als 190 Euro netto (Nr. 2102 VV RVG) unabhängig von der Gesprächsdauer.
Im Verkehrszivilrecht entstehen meistens keine Kosten. Diese muss die Versicherung des Unfall-verursachers tragen.
Selbstverständlich prüfen wir immer, ob Anspruch auf Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe (siehe unten) besteht.
Als Vertragsanwalt des ADAC berät Rechtsanwalt Schmarsli Mitglieder des ADAC in Rahmen des § 2 der ADAC-Satzung insbesondere in Fragen des Führens und Haltens von Kraftfahrzeugen, des Straßenverkehrs und des Verbraucherschutzes ohne Entfaltung einer Tätigkeit gegenüber Dritten vollständig kostenlos.
Wenn Sie einen EURO 6 Diesel fahren und ein Rückrufschreiben des KBA bekommen haben
beraten wir Sie im Erstgespräch kostenlos und unverbindlich zu den Chancen einer Klage.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die auch eintrittspflichtig ist, entstehen Ihnen oft keine zusätzlichen Kosten. Dies gilt uneingeschränkt für alle Mandanten, die den ADAC Rechtsschutz haben.
Bei den anderen Rechtschutzversicherungen besteht immer öfter eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung die in den meisten Fällen 150,00 Euro beträgt. Diese Selbstbeteiligung müssen Sie dann an uns direkt bezahlen.
Bei Verkehrsbußgeld- und Verkehrsstrafsachen erstatten viele Rechtsschutzversicherungen nur die sogenannten "Mittelgebühren" die aber nicht ausreichend sind, um Sie ambitioniert und erfolgversprechend zu verteidigen. Hier müssen Sie mit Mehrkosten rechnen, die zwischen 150,00 und 600,00 Euro liegen.
In Verkehrsbußgeld- und Verkehrsstrafsachen besteht außerdem die Besonderheit, dass wir Ihnen bei vielen Rechtsschutzversicherern die Gebühren direkt berechnen müssen, weil der Aufwand des Schriftwechsels mit dem Rechtschutz zu groß ist.
Dies gilt für Rechtschutzversicherer wie Advocard, Roland Rechtsschutz und einige andere Versicherungen.
Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe ermöglichen es Menschen mit geringerem Einkommen zu ihrem Recht zu kommen. Beim Vorliegen der Voraussetzungen werden die Rechtsverfolgungskosten ganz oder teilweise vom Staat getragen.
Wer z.B. mit € 1500 netto eine Familie ernähren muss, hat sehr wahrscheinlich einen Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung beim Anwalt seiner Wahl. Einen Beratungshilfeschein stellt das Amtsgericht aus (die aktuellen Öffnungszeiten des Amtsgericht in Rottenburg finden Sie hier.) Oder man bittet den Anwalt einfach darum, den Antrag nachträglich zu stellen. Prozesskostenhilfe (wenn ein gerichtlicher Rechtsstreit geführt werden muss) kann ebenfalls über unsere Rechtsanwälte beantragt werden.
Es gibt in Deutschland mittterweile über 160000 Rechtsanwälte.
Wie soll man da bloß einen guten Anwalt finden?
Ein brauchbares Kriterium ist das Vorhandensein eines Fachanwaltstitels: Wer Fachanwalt auf einem Gebiet ist, hat nicht nur einen Lehrgang absolviert und eine insgesamt 15 stündige Prüfung bestanden, sondern muß auch der Rechtsanwaltskammer nachweisen, daß er nachhaltig auf dem Gebiet tätig ist. So kommt es, dass von den 160000 Rechtsanwälten nur 43000 einen Fachanwaltstitel führen dürfen.
In Rottenburg gibt es zur Zeit neun Rechtsanwälte, die auch Fachanwälte sind.
Die drei Anwälte in unserer Kanzlei haben zusammen vier Fachanwaltstitel.
Einige Rechtsanwälte bezeichnen sich als spezialisten oder Experten in einem Rechtsgebiet. Hier sollten Sie absolut auf der Hut sein. Denn zum Beispiel ist ein Spezialist für Arbeitsrecht nur dann wirklich ein Spezialist wenn er mindestens zugleich auch Fachanwalt für Arbeitsrecht ist. Wer sich als Spezialist oder Experte für Arbeitsrecht oder ein sonstiges Rechtsgebiet ausgibt, in dem es Fachanwaltstitel gibt, handelt wettbewerbswidrig und unlauter. Denn hier wird der Verbraucher in die Irre geführt, weil mit einer Qualifikation geworben wird die gar keine ist. Nur der Fachanwaltstitel garantiert, dass der Anwalt nachgewiesene und geprüfte Spezialkenntnisse hat, die ihn gegenüber einem Rechtsanwalt, der einfach das Fachgebiet bearbeitet, abheben. Wirbt also ein Rechtsanwalt mit Spezialistentum und Expertentum auf einem Gebiet ohne Fachanwalt zu sein, so können Sie davon ausgehen, dass dieser Anwalt zumindest in diesem Punkt schlicht unseriös ist.
Unsere große Kreisstadt Rottenburg am Neckar hat seit dem Jahr 2005 sogar ein eigenes Arbeitsgericht. Allerdings ist das Kirchliche Arbeitsgericht nur für kollektivrechtliche Fragen im kath. Kirchenarbeitsrecht zuständig (z.B. MAVO Rechts-fragen). Für Rechtsprobleme im Individualarbeitsrecht mit Kirchenmitarbeitern bleiben natürlich auch in Rottenburg die staatlichen Arbeitsgerichte, d.h. in erster Linie die Arbeitsgerichte Reutlingen und Stuttgart bzw. das jeweils örtl. zuständige Arbeitsgericht sowie das LAG Stuttgart gefragt.
Peter Schmarsli:
In dieser Rubrik finden Sie Sinnvolles und Sinnloses aus der Juristenwelt.
Juristische Informationsdienste
• RA Schmarsli ADAC Vertragsanwalt
• rechtpraktisch.de Sammlung jur. Beiträge
• Rechtsfinder.de Jur. Suchportal
Veranstaltungen
• Veranstaltungen in Rottenburg
Veranstaltungen des MSC Rottenburg
• MSC Oldieday / Kartsport / Jahresplan
Übernachtungsmöglichkeiten