Kosten im Kündigungsschutzprozess
Wir berechnen vor dem Arbeitsgericht die gesetzlichen Gebühren. Die Anwaltsgebühren vor Gericht richten sich nach dem Streitwert. Der liegt bei einer Kündigungsschutzklage bei einem Vierteljahresbruttoeinkommen.
Beim Normalverdiener mit knapp 3000€ Monatsverdienst macht dies einen Betrag von ca. 2000€ aus.
Das ist viel Geld.
Dennoch rechnet sich die Kündigungsschutzklage fast immer für den Arbeitnehmer, denn wenn er länger als ein Jahr bei seinem Arbeitgeber beschäftigt war, wird er mehr Abfindung bekommen, als er investiert.
Bei Kündigungsschutzprozessen ab einem Jahr Betriebszugehörigkeit zahlen Arbeitnehmer auf Wunsch keine Kostenvorschüsse. Wir führen keine Kündigungsschutzprozesse für Arbeitnehmer, die sich wirtschaftlich nicht lohnen. Im ersten Gespräch informieren wir stets über die Höhe der Kosten und geben eine transparente Prognose über die Abfindungshöhe.