Aktuelles
11.02.2019
Gegen Daimler jetzt erste Urteile zum Dieselabgasskandal
( u.a. Landgericht Stuttgart vom 17.01.2019 23 O 180/18)
Geklagt hatte ein C Klasse Käufer mit 2.0 Diesel Motor, der 2017 eine C-Klasse
mit einem OM 626 Motor Euro 6 als Gebrauchtwagen zum Preis von Euro 27500
gekauft hatte. Das Fahrzeug war von einer Rückrufaktion des KBA betroffen.
Das Landgericht hat den Daimler zur Rücknahme des Fahrzeugs gegen Kilo-
meterentschädigung verurteilt und dem Kläger 25107,61 Euro zugesprochen.
Das Fahrzeug war mit einer Abschaltvorrichtung ausgerüstet, die -so der
Kläger- wohl nur zwischen 20 und 30 Grad Celsius Aussentemparatur die Stick-
oxyd Reinigung durchgeführt habe und ansonsten erheblich zu hohe Stickoxyd
Werte zugelassen habe. Ausserdem habe das Fahrzeug ähnlich wie VW eine
Schaltung gehabt, die den Ausstoss von NOX nur im NEFZ Zyklus optimiert habe.
Das Sensationelle an diesem Urteil ist die Ähnlichkeit zu den allseits bekannten
VW Urteilen. Es gibt jetzt endlich die Handhabe, Deckungszusagen von Rechts-
schutzversicherungen für die Rückabwicklung von Daimler Käufen auch gegen
den Hersteller zu erwirken und solche Klagen erfolgversprechend einzureichen.
Allerdings gibt es beim Daimler anders als bei VW noch keine OLG Urteile und
auch viel weniger betroffene Modelle. Wir empfehlen, zumindest bei allen Diesel
Modellen, die einen KBA Rückruf bekommen haben prüfen zu lassen, ob eine
Rückabwicklungsklage in Betracht kommt. Wir beraten Sie gern unverbindlich!
Dieselskandal Sachstand 06.01.2019
Doch noch nicht alle VW Klagen verjährt?
Nach verbreiterer Auffassung sind alle VW Skandalfälle zum 31.12.2018
verjährt. Wer bis zum 31.12. nicht selbst geklagt oder sich der Muster-
feststellungsklage angeschlossen hat geht jetzt leer aus, so heisst es.
Gestützt wird diese Sicht darauf, daß der damalige Vorstandsvorsitzende
der Volkswagen AG am 17.09.2015 eine Erklärung abgegeben habe, in der
er die Existenz der Betrugssoftware zugegeben habe. Verjährung wäre
dann 3 Jahre später, also zum 31.12. 2018 eingetreten, so dass der VW-
konzern danach Ruhe vor weiteren Diesesklagen hätte . Aber ist das
wirklich so klar? Hier gibt es Anlass zu Zweifeln , die zumindest, wenn
die Rechtsschutzversicherung mitmacht, nahelegen, auch jetzt noch
neue Klagen gegen die VW Konzern Unternehmen einzureichen. Aus
unserer Sicht bestehen hier zumindest in zwei Fallgruppen durchaus
Ausssichten: Zum einen hat Volkswagen nach Presseartikeln aus
Dezember 2018 bei den Updates für die 1.2 TDI Motoren wiederum
Schummelsoftware verwendet. Hier kann eine Klage für die jenigen
interessant sein, die einen 1.2 TDI mit bereits aufgespielter Software
gekauft hatten, im Vertrauen darauf, dass jetzt alles in Ordnung ist.
Wenn sich bewahrheitet, dass auch das Update eine Abschaltvor-
richtung enthielt würde die Verjährung erst 3 Jahre nach dem Ende
des Jahres eintreten, in welchem das Update aufgespielt wurde.
Die zweite Fallgruppe betrifft alle Käufe im Jahr 2016 und später.
Wer hier darlegen und beweisen kann, dass er trotz der Erklärung
des VW Konzerns zur Betrugssoftware keine Kenntnis von deren
Verwendung hatte, könnte ebenfalls Aussichten haben noch eine
Deckungszusage für die Klageeinreichung gegen den VW Konzern
zu bekommen. Was auf den ersten Blick völlig aussichtlos scheint,
ist es vielleicht gar nicht. Denn die ersten Aussagen des Konzerns
wurden später relativiert. Noch heute heisst es in Textbausteinen
aus Briefen des VW Konzerns an wütende Kunden nicht etwa
"Betrugssoftware" sondern "Software zur Optimierung des Schad-
stoffausstosses im Prüfstandslauf". Da kann man als Kunde schon
einmal auf die Idee kommen, ein im Prinzip sauber abgasgereinigtes
Auto gekauft zu haben, auch noch in den Jahren 2016 und 2017.
Urteile, die diese Sichtweise stützen, gibt es allerdings noch keine.
Wie auch? Das Jahr hat ja erst angefangen und alle Klagen die
erst 2019 eingereicht wurden, werden frühestens ab April 2019 vor
den Gerichten verhandelt. Wir bleiben jedenfalls am VW Thema dran.
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Weitere Details zu den verschiedenen Falgruppen des Dieselskandals:
I. Fälle mit laufender Sachmängelgewährleistungsfrist gegen Händler
Es ist absolut empfehlenswert, jeden einzelnen Diesel PKW Kauf der letzten Jahre kritisch
zu sehen. Offenbar haben nicht nur Volkswagen, sondern diverse andere Hersteller größte
Probleme die Euro 5 bzw. bei neueren Autos die Euro 6 Norm einzuhalten. Bei VW hat das in
einigen Gerichtsurteilen zu folgendem geführt: Selbst derjenige, der sich für das Update bei
dem berüchtigten EA 189 Motor entschieden hat, kann erfolgversprechend klagen. Denn
nach Auffassung mehrerer Landgerichte hat VW bzw. der Händler die Darlegungs- und
Beweislast, dass der Grenzwert eingehalten wird, nicht der Kunde! Volkswagen bzw.
verklagte Händler trauen sich aber offenbar nicht immer, diesen Beweis anzutreten
sondern einigen sich mit dem Kunden auf eine Zahlung oder die Rückabwicklung.
II. Fälle ausserhalb der Gewährleistungsfrist gegen das Volkswagen Werk
Dies gilt explizit auch für die Fälle, bei denen nur gegen den VW Konzern geklagt wird
weil die Gewährleistungsfrist gegen den Händler abgelaufen ist. Gegen das Werk werden
die Ansprüche auf § 826 BGB und § 823 BGB i.V.m § 263 StGB gestützt. Es gibt eine
riesige Anzahl von Fällen, die VW Kunden in der ersten Instanz gewonnen haben. VW
geht immer in Berufung. Es gibt aber nur sehr wenige Berufungsurteile. Und wenn es
welche gibt, ist die statistische Tendenz nach wie vor eher für den Konzern. Da aber
Fälle zwischen den Instanzen nicht verschwinden können, ist davon auszugehen, dass
der Konzern sich häufig einigt, um OLG Entscheidungen zu verhindern. Wie solche
Einigungen aussehen ist auch klar: Entweder wird das Auto für einen fairen Preis
angekauft, der stark an den Neupreis minus Kilimeterentschädugung erinnert.
Oder es fliesst ein Geldbetrag an den Kunden, der die skandalbedingte Wertmin-
derung abmildert. Allerdings werden keine Statistiken oder Details bekannt, weil
solche Einigungen nur mit einer Verschwiegenheitsklausel aussgehandelt werden.
Die Verjährung trat zum Jahresende 2018 ein. Die Verjährung wurde nur durch
Klage oder Anschluss an die Musterfeststellungsklage vor Ende 2018 unterbrochen.
III. Fahrzeuge anderer Herrsteller (während der Gewährleistungsfrist)
Fahrzeuge anderer Hersteller scheinen teilweise nicht oder kaum besser zu sein.
Es bietet sich deswegen an folgendermassen vorzugehen: Der Händler wird während
der laufenden Gewährleistung aufgefordert nachzuweisen, dass die Abgasgrenzwerte mit
oder ohne Update eingehalten sind. Kann der Händler den Nachweis nicht führen, wird
mir anwaltlicher Unterstützung der Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt und notfalls auch vor
Gericht durchgezogen. Wir empfehlen diese Rechtsstreitigkeiten zumindest dann unein-
geschränkt, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht und ihre Eintrittspflicht bestätigt.
Bei Einholung der Deckungszusage beraten wir kostenlos und unverbindlich.
VW Kaufverträge ohne Skandal und Kilometerentschädigung rückabwickeln?
Eine Anwaltskanzlei aus Lahr machts vor und die Stiftung Warentest zieht mit: Wer seinen VW oder sein Konzern Fahrzeug bei der VW Bank in den Jahren 2010 bis 2016 als Privatkäufer finanziert hat sollte mal einen Anwalt den Darlehensvertrag sehen lassen. Teilweise wurden hier eventuell unzureichende Widerrufsbelehrungen verwendet, die dafür sorgen könnten, dass der Vertrag insgesamt widerrufen werden kann. Angeblich sei dies für Verträge nach dem 13.6.2014 sogar mit der Konsequenz möglich, dass keine Kilometerenschädigungen gezahlt werden müssten. Es gibt allerdings hier noch kein einziges Urteil, so dass wir zur Vorsicht raten und nur dann eine Klageeinreichung für sinnvoll halten wenn eine Rechtsschutzversicherung Deckung für den Prozess gewähren sollte. Völlig chancenlos ist die Sache jedenfalls nicht...Wir bleiben dran !.
Bundesverwaltungsgericht rückt gerade: MPU Grenze 1,6 Promille endlich wiederhergestellt (BVerwG 3 C 24.15 vom 06.04.2017)
Durch zwei Entscheidungen hat das Bundesverwaltungsgericht am 6.04.17 endlich eine Jahrzehnte geltende Praxis wiederhergestellt, die seit 2 Jahren ausgehend vom Verkehrsministerium Baden Württemberg auf den Kopf gestellt und vom VGH und diversen Oberverwaltungsgerichten abgenickt worden war. Entgegen dem klaren Wortlaut von § 13 Satz 1 Nr.2 Buchstabe d der FeV wurden reihenweise Alkoholfahrer zwischen 1,1 und 1,6 Promille zur MPU geschickt ohne daß Indizien für Alkoholmissbrauch im Einzelfall vorlagen. Dieser Praxis schiebt jetzt das BVerwG mit zwei Urteilen vom 6.04.2017 einen Riegel vor: Die Entscheidungen des BVerwG sind von großer gedanklicher Klarheit und schon deswegen im Gegensatz zu den verschroben und unverständlich begründeten Urteilen diverser Oberverwaltungsgerichte zu der MPU Grenze in den letzten zwei Jahren ein absoluter Lichtblick. Wenn man politisch so wie z.B. der Landesverkehrsminister BaWü "Winne" Herrmann unbedingt die 1,1 Promille Grenze für die MPU will ist jetzt der Bundesgesetzgeber gefragt und nicht die Justiz.
Poliscan und das Amtsgericht Mannheim AZ 21 OWi 509Js 35740/15 vom 29.11.2016
Das AG Mannheim war schon 2006 bei der "Amtseinführung" von Poliscan kämpferisch. Damals stellte die Stadt Mannheim für Monate die stationären Poliscan Blitzer ab. Jetzt zeigte das AG Mannheim Poliscan endlich mal wieder seine Krallen: Nachdem der Gutachter B in einem Bußgeld Verfahren herausbrachte,dass Poliscan nicht in allen Messungen so genau ist wie die PTB annnahm hat es in einem langen Beschluß ein Bußgeldverfahren eingestellt mit der Begründung dass Poliscan nicht in jedem Fall zwingend und immerwährend ein sogen. standardisiertes Messverfahren sein muss.
Der VW Skandal und das Landgericht Bochum 16.3.2016
Am
Mittwoch, den 16.03. fand vor dem Landgericht Bochum der
erste Gerichtstermin zum Thema VW Skandal statt. Ein Professor hatte
wegen eines betroffenen Tiguan, den er bei einem Händler gekauft
hatte, den Händler auf Rückabwicklung verklagt. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Auch wir haben mittlerweile einige Klagen gegen Händler laufen, die vom
Skandal betroffene VW, Audi und Skoda verkauft haben. Obwohl das Landgericht
Bochum anders entschieden hat bleiben wir optimistisch. Denn ein nicht
erlaubter Abgaswert ist ein gravierender Sachmangel. Der Händler
selbst kann den Mangel nicht beheben. Das Audi Werk und das VW Werk nennen je nach
Modell unterschiedliche Termine an denen der Mangel behoben werden
soll. Wenn man den Händler eine Mangelbeseitigungsfrist setzt, die
davor abläuft kommt er mit der Mangelbeseitigung in Verzug. Dann kann man die Rückabwicklung des Vertrages verlangen.
Das ist total simples und vielfach erprobtes Kaufrecht. Warum das
Landgericht Bochum das anders sieht erschliesst sich in keiner Weise.
Wir raten deswegen nach wie vor wenigstens dann, wenn eine Rechtsschutzversicherung die
Kosten erstattet zur Klage !
Der VW-Skandal und das Landgericht München 17.05.2016 (23 O 23033/15)
Wir lagen wohl mit unserer Einschätzung zum oben aufgeführen Urteil des LG Bochum richtig: Denn auch das Landgericht München teilt unsere Rechtsauffassung zu Händlern, die Autos verkaufen, die die Abgasgrenzwerte durch Betrugssoftware nur scheinbar einhalten. Es sagt jetzt ganz klar, dass ein halbes Jahr Nachbesserungsfrist oder länger dem Kunden einfach nicht zumutbar ist. Natürlich haben Autos, die nur mit Betrugssoftware die Abgasgrenzwerte einhalten können einen Sachmangel, der Sachmängelgewährleistungsansprüche auslöst. Und ebenso natürlich muss man solche Autos, wenn sie sich nicht innerhalb angemessener Frist nachbessern lassen auch rückabwickeln können. Es ist hier eine Frist von 14 Tagen zur Nachbesserung das Übliche. Wenn Gerichte wie das Landgericht Bochum meinen, die Händler müssten Monate lange Fristen zur Nachbesserung auskosten dürfen, dann ist das rechtsdogmatisch -gelinde gesagt- eine Abweichung von der Rechtsprechung. Respekt vor dem Landgericht München. Denn das Urteil vom 17.05. beweist zum Wohle der Käufer die Unabhängigkeit der Justiz von Erwartungen und Hoffnungen der Großkonzerne wie der Volkswagengruppe.
Der VW-Skandal und das OLG Hamm (28 W 14/16) Beschluss vom 21.06.2016
Wir können auch nichts dafür, dass sich unsere RechtsNews ständig um den VW Konzern drehen: Aber jetzt kommen wir wieder nicht daran vorbei, denn es liegt die erste Entscheidung eines OLG zu Lasten VW vor. Zwar ist die kein Urteil, sondern nur ein Beschluss auf Bewilligung von Prozess- kostenhilfe, aber immerhin: Das OLG Hamm hat einer Käuferin eines 2011er POLO Diesel Prozess- kostenhilfe für den Rückabwicklungsstreit bewilligt. Das bedeutet, dass diese sich jetzt auf Kosten der Landesjustuzkasse mit dem VW Konzern streiten darf, was erfordert, dass das Gericht gewisse Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits gesehen hat und deswegen durch PKH den Streit "sponsort":
Schmarsli Bulic Teufel
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